Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Gösenroth ist die Ruhezeit von 30 Jahren für folgende Grabstätten abgelaufen:
Grabstätte Else Weidmann
Grabstätte Lina Johanna Gutheil
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätten
bis spätestens 15.08.2026
ordnungsgemäß zu entfernen.
Die Grabeinebnung kann auch durch die Ortsgemeinde ausgeführt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Herrn Ortsbürgermeister Tatsch in Verbindung.
Sofern bis zum o. g. Termin keine Einebnung erfolgt ist, wird die Ortsgemeinde die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen (§ 24 der Friedhofssatzung).