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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Gösenroth ist die Ruhezeit von 30 Jahren für folgende Grabstätten abgelaufen:

Grabstätte Else Weidmann

Grabstätte Lina Johanna Gutheil

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätten

bis spätestens 15.08.2026

ordnungsgemäß zu entfernen.

Die Grabeinebnung kann auch durch die Ortsgemeinde ausgeführt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Herrn Ortsbürgermeister Tatsch in Verbindung.

Sofern bis zum o. g. Termin keine Einebnung erfolgt ist, wird die Ortsgemeinde die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen (§ 24 der Friedhofssatzung).

Gösenroth, den 15.06.2026
Ortsgemeinde Gösenroth
Arne Tatsch, Ortsbürgermeister DS