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Ausgabe 27/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Wirschweiler

Der Ortsgemeinderat Wirschweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 17.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Wirschweiler, den 27.06.2023
Erich Paulus, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Wirschweiler für die Jahre 2023 / 2024 vom 19.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 06.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

369.272,00 Euro

649.479,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

418.627,00 Euro

522.324,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-49.355,00 Euro

127.155,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

347.747,00 Euro

629.884,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

381.575,00 Euro

487.256,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-33.828,00 Euro

142.628,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

500,00 Euro

500,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

22.000,00 Euro

52.800,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-21.500,00 Euro

-52.300,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

55.328,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

90.328,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

55.328,00 Euro

-90.328,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

403.575,00 Euro

630.384,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

403.575,00 Euro

630.384,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in beiden Haushaltsjahren nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

400 %

400 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b)

Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für den zweiten Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

150,00 Euro

150,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

(letzter Jahresabschluss)

1.082.772,00 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

1.060.315,31 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

1.168.035,31 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

1.118.680,31 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

1.245.835,31 Euro

Wirschweiler, den 19.06.2023
Erich Paulus, Ortsbürgermeister