1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils unter teilweiser Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Gemarkungsteil „Am Hahnenhübel“ der Ortsgemeinde Vollmersbach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Vollmersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils unter teilweiser Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Gemarkungsteil „Am Hahnenhübel“ der Ortsgemeinde Vollmersbach im vereinfachten Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen, so dass im nordwestlichen Teil der Ortslage im Anschluss an die Gemeindestraße „Tiefensteiner Straße“ im Gemarkungsteil “An den Kappesbördern einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Die Lage des Geltungsbereiches ist in der Übersichtsskizze in etwa dargestellt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf, bestehend aus Satzungsentwurf, Deckblatt und Begründung in der Zeit vom
17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2 – Bauliche Infrastruktur – Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein
während der Dienststunden
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und unter Beachtung des unten angegebenen Hinweises eingesehen werden kann.
Der Entwurf kann darüber hinaus während des Auslegungszeitraumes über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Vollmersbach „1. Änderung der Satzung“ eingesehen werden.
Die Ortsgemeinde Vollmersbach weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Vollmersbach geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.