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Ausgabe 27/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Ortsgemeinde Fischbach

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 07.07.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 22.06.2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Markus Schulz, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Fischbach

für die Jahre 2026 / 2027

vom 22. Juni 2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 27.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.389.407,00 €

1.617.911,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.625.613,00 €

1.628.460,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-236.206,00 €

-10.549,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.327.098,00 €

1.555.966,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.517.388,00 €

1.521.049,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-190.290,00 €

34.917,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

50.000,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

56.400,00 €

900,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6.400,00 €

-900,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

227.428,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

30.738,00 €

34.017,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

196.690,00 €

-34.017,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.604.526,00 €

1.555.966,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.604.526,00 €

1.555.966,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf

1.301.000,00 €

Haushaltsjahr 2027 auf

1.377.000,00 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

440 %

440 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

440 %

440 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

78,00 €

78,00 €

- für den zweiten Hund

96,00 €

96,00 €

- für jeden weiteren Hund

132,00 €

132,00 €

- für jeden gefährlichen Hund

540,00 €

540,00 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

1.413.969,32 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.601.277,47 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

1.590.856,47 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

1.354.650,47 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027

1.344.101,47 €

Fischbach, den 22.06.2026
Heinz-Peter Tonn, Ortsbürgermeister