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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Hintertiefenbach

Der Ortsgemeinderat Hintertiefenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 14.07.2023 bis einschließlich 24.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Hintertiefenbach, den 03.07.2023
Gerd Conzelmann, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Hintertiefenbach

für die Jahre 2023 / 2024 vom 03.07.2023

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hintertiefenbach hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24. Mai 2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssathzung werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

370 %

370 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

55,00 Euro

55,00 Euro

-

für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 (letzter Abschluss)  —  1.108.184,09 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.118.164,34 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.114.657,34 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.125.577,34 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.183.149,34 Euro

Hintertiefenbach, den 03.07.2023
Gerd Conzelmann, Ortsbürgermeister