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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 28/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung „Ortslage Krummenau“ im vereinfachten Verfahren nach BauGB

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Krummenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 beschlossen, in dem Gemarkungsteil „Am Moorenacker“ einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen.

Die Lage des Geltungsbereiches ist in der Übersichtsskizze in etwa dargestellt:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form der Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung, bestehend aus Satzungsentwurf, Deckblatt und Begründung in der Zeit

vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Krummenau „1. Änderung der Abrundungssatzung „Ortslage Krummenau““ eingesehen werden.

Die Ortsgemeinde Krummenau weist darauf hin, dass keine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wurde.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse a.shilinski@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Anregungen werden von der Ortsgemeinde Krummenau geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Krummenau, 30.06.2023
(DS)
Gerd Böhnke, Ortsbürgermeister