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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 29/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

der Ortsgemeinde Veitsrodt

Der Ortsgemeinderat Veitsrodt hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 01.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Veitsrodt, den 08.07.2022
Bernd Hartmann, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Veitsrodt

für die Jahre 2022 / 2023 vom 08.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.06.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

863.543,00 Euro

832.192,00 Euro

der Gesamtbetrag de

r Aufwendungen auf

882.345,00 Euro

877.609,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

-18.802,00 Euro

-45.417,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

811.128,00 Euro

780.141,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

791.366,00 Euro

787.647,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

19.762,00 Euro

-7.506,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

112.600,00 Euro

57.100,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

87.000,00 Euro

2.000,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

25.600,00 Euro

55.100,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

45.362,00 Euro

47.594,00 Euro

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-45.362,00 Euro

-47.594,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

923.728,00 Euro

837.241,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

923.728,00 Euro

837.241,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2022

2023

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

340 %

340 %

- Grundsteuer B

365 %

365 %

b) Gewerbesteuer

365 %

365 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

- für den zweiten Hund

55,00 Euro

55,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

75,00 Euro

75,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019  —  1.540.947,51 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020  —  1.524.564,46 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.469.504,46 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.450.702,46 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.405.285,46 Euro

Veitsrodt, den 08.07.2022
Bernd Hartmann, Ortsbürgermeister