Der Ortsgemeinderat Horbruch hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 01.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.06.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 732.493,00 Euro | 743.538,00 Euro |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 760.044,00 Euro | 741.770,00 Euro |
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| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | - 27.551,00 Euro | 1.768,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 700.204,00 Euro | 708.855,00 Euro |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 696.469,00 Euro | 675.450,00 Euro |
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| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 3.735,00 Euro | 33.405,00 Euro |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
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| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
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| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 109.250,00 Euro | 0,00 Euro |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 277.214,00 Euro | 245.000,00 Euro |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 167.900,00 Euro | - 245.000,00 Euro |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 179.458,00 Euro | 231.948,00 Euro |
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| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 15.229,00 Euro | 20.353,00 Euro |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 164.229,00 Euro | 211.595,00 Euro |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 988.912,00 Euro | 940.803,00 Euro |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 988.912,00 Euro | 940.803,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 167.900,00 Euro
zusammen auf — 167.900,00 Euro
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
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| 2022 | 2023 |
| a) Grundsteuer | ||
| - Grundsteuer A | 350 % | 350 % |
| - Grundsteuer B | 420 % | 420 % |
| b) Gewerbesteuer | 400 % | 400 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 60,00 Euro | 60,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 96,00 Euro | 96,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 144,00 Euro | 144,00 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 Euro | 600,00 Euro |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 960,00 Euro | 960,00 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.440,00 Euro | 1.440,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 — 2.448.038,91 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 2.530.396,39 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 2.810.748,39 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 2.783.197,39 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 2.784.965,39 Euro