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Ausgabe 29/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Horbruch

Der Ortsgemeinderat Horbruch hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.07.2022 bis einschließlich 01.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Horbruch, den 12.07.2022
Hepp, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Horbruch für die Jahre 2022 / 2023 vom 12.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 09.06.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 2022 2023

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

732.493,00 Euro

743.538,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

760.044,00 Euro

741.770,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

- 27.551,00 Euro

1.768,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

700.204,00 Euro

708.855,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

696.469,00 Euro

675.450,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

3.735,00 Euro

33.405,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

109.250,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

277.214,00 Euro

245.000,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 167.900,00 Euro

- 245.000,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

179.458,00 Euro

231.948,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

15.229,00 Euro

20.353,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

164.229,00 Euro

211.595,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

988.912,00 Euro

940.803,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

988.912,00 Euro

940.803,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  167.900,00 Euro

zusammen auf  —  167.900,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2022

2023

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

350 %

350 %

- Grundsteuer B

420 %

420 %

b) Gewerbesteuer

400 %

400 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

96,00 Euro

96,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

144,00 Euro

144,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

960,00 Euro

960,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.440,00 Euro

1.440,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019  —  2.448.038,91 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020  —  2.530.396,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021  —  2.810.748,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022  —  2.783.197,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  2.784.965,39 Euro

Horbruch, den 12.07.2022
Klaus Hepp, Ortsbürgermeister