Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horbruch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2022 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen den Bebauungsplan „Auf der Viehtrift III“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Horbruch folgendes Ziel:
In Horbruch sind derzeit keine gemeindeeigenen Bauplätze verfügbar. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan zu entnehmen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen ist das Gebiet als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Daher kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Gemäß §§ 13b, 13 und 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Artenschutzrechtliche Vorprüfungen sowie der Begründung, in der Zeit
vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022
während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht ausliegt.
Er kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Horbruch Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf der Viehtrift III“ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Horbruch geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen hat Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronaviruses einzudämmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Einsichtnahme ein geeigneter Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Auch gelten die bekannten Regeln wie Abstandswahrung und die Händedesinfektion; entsprechendes Desinfektionsmittel steht im Gebäudeeingangsbereich zur Verfügung.