aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2019.
Der Ortsgemeinderat von Sien hat am 29.06.2023 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 21.07.2023 bis 31.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 253, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.