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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Hellertshausen

Der Ortsgemeinderat Hellertshausen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 21.07.2023 bis einschließlich 31.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Hellertshausen, den 05.07.2023
Norbert Alt, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Hellertshausen

für die Jahre 2023 / 2024 vom 05.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 30. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

359.360,00 Euro

340.633,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

355.197,00 Euro

339.762,00 Euro

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

4.163,00 Euro

871,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

344.536,00 Euro

326.811,00 Euro

die ordentlichen

Auszahlungen auf

324.635,00 Euro

310.888,00 Euro

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

19.901,00 Euro

15.923,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der

außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

50,00 Euro

50,00 Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

500,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- /

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-450,00 Euro

50,00 Euro

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

19.451,00 Euro

15.973,00 Euro

Saldo der Ein-/

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-19.451,00 Euro

-15.973,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

344.586,00 Euro

326.861,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen auf

344.586,00 Euro

326.861,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

240 %

240 %

- Grundsteuer B

260 %

260 %

b)

Gewerbesteuer

360 %

360 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

18,00 Euro

18,00 Euro

-

für den zweiten Hund

27,00 Euro

27,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

186,00 Euro

186,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020  —  1.694.181,85 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  1.672.513,91 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  1.644.621,91 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023  —  1.648.784,91 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024  —  1.649.655,91 Euro

Hellertshausen, den 05.07.2023
Norbert Alt, Ortsbürgermeister