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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 29/2023
Nichtamtlicher Teil
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Rasen mähen – wann ist es erlaubt?

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Wann Rasenmäher betrieben werden dürfen, regelt das Landes-Immissonsschutzgesetz. Hiernach dürfen Rasenmäher in Wohngebieten werktags nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden.

Die gleiche Nutzungsbeschränkung gilt ebenfalls für eine Vielzahl weiterer Geräte und Maschinen, z.B. Motorsägen, Motorhacke, Vertikutierer, Beton- u. Mörtelmischmaschinen, Kreissägen, Rüttelplatten etc..

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Rasentrimmer und –kantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen – auch im gewerblichen Bereich – nur werktags zwischen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.

Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Ruhezeiten einzuhalten. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, ist das Ordnungsamt der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen der Ansprechpartner.

Wir appellieren an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Sinne des guten Miteinanders, die Ruhezeiten einzuhalten. Nehmen Sie besonders Rücksicht auf kranke oder ältere Bürger in der Nachbarschaft. Für diesen Personenkreis hat eine Ruhezeit über den Mittag einen hohen Stellenwert.

55756 Herrstein, den 17. Juli 2023
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
-Ordnungsbehörde-