Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Mörschied

Der Ortsgemeinderat Mörschied hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 21.07.2023 bis einschließlich 31.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus. Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Mörschied, den 11.07.2023
Harald Friedrich, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mörschied für die Jahre 2023 / 2024 vom 11.07.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.033.726,00 Euro

1.089.144,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.140.853,00 Euro

1.167.381,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.002.181,00 Euro

1.058.689,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.081.100,00 Euro

1.109.422,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- / Auszahlungen

-78.919,00 Euro

-50.733,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- / Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

59.990,00 Euro

1.500,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

168.000,00 Euro

3.000,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-108.010,00 Euro

-1.500,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

208.381,00 Euro

73.879,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.452,00 Euro

21.646,00 Euro

Saldo der Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

186.929,00 Euro

52.233,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

435 %

435 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

- für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

130,00 Euro

130,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 (letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Mörschied, den 11.07.2023
Harald Friedrich, Ortsbürgermeister