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Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 der Ortsgemeinde Vollmersbach

Der Ortsgemeinderat Vollmersbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.07.2024 bis einschließlich 30.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Vollmersbach, den 08.07.2024
Dieter Petsch, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Vollmersbach

für die Jahre 2024 / 2025 vom 08. Juli 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.071.095,00 Euro

1.090.204,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.006.501,00 Euro

1.069.866,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

64.594,00 Euro

20.338,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.026.902,00 Euro

1.046.011,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

942.440,00 Euro

1.003.207,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

84.462,00 Euro

42.804,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

150.500,00 Euro

1.314.700,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

224.930,00 Euro

1.606.600,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-74.430,00 Euro

-291.900,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

300.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

10.032,00 Euro

50.904,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-10.032,00 Euro

249.096,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.177.402,00 Euro

2.660.711,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

1.177.402,00 Euro

2.660.711,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  0,00 Euro

zusammen auf  —  0,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  —  300.000,00 Euro

zusammen auf  —  300.000,00 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2024 auf  —  425.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2025 auf  —  519.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

435 %

435 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b)

Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

30,00 Euro

30,00 Euro

-

für den zweiten Hund

40,00 Euro

40,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Vollmersbach, den 08.07.2024
Dieter Petsch, Ortsbürgermeister