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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Ortsgemeinde Wirschweiler

Der Ortsgemeinderat Wirschweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 18. Juli 2025 bis einschließlich 28. Juli 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Wirschweiler, den 09. Juli 2025
Mirco Klein, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wirschweiler für die Jahre 2025 / 2026 vom 09.06.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 01.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

die ordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der

außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

Saldo der

Ein-/Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der

Ein-/Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

23.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2026 auf

46.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

a) Grundsteuer

-

Grundsteuer A

400 %

400 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

50,00 Euro

50,00 Euro

-

für den zweiten Hund

100,00 Euro

100,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

150,00 Euro

150,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026

Wirschweiler, den 09.07.2025
Mirco Klein, Ortsbürgermeister