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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Herborn

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Herborn vom 20.12.2022 werden die Erschließungsstraße „Am Königswald“ sowie die Verlängerung der „Kempfelder Straße“ (Neubaugebiet „Hinterm Pferg“) gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft hier die Grundstücke Flur 11, die Flurstücke 115/16, 115/17 und 115/21 laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herrstein, 03.01.2023
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Uwe Weber, Bürgermeister