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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Stipshausen - Öffentliche Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ der Ortsgemeinde Stipshausen

Die ecoparc concepts UG (haftungsbeschränkt) beabsichtigt am Idarkopf einen Bike- und Naturerlebnispark mit unterschiedlichen Pisten, einer Aussichtsterrasse, einem Panorama-Wanderweg, Verwaltungsgebäuden und weiteren dem Bike- und Naturerlebnispark zugehörigen Infrastruktureinrichtungen sowie einer Doppel-Schleppliftanlage zu errichten und diese zu betreiben. Durch die besondere Hangtopografie ist hier ein Potenzial für den Mountainbikesport gegeben. So ist die Idee entstanden, als ganzjährige Folgenutzung für den Idarkopf eine Event-Arena für Mountainbiker mit besonderer Attraktivität und Anziehungskraft zu entwickeln.

Der Bikepark ist ein Leuchtturmprojekt der künftigen Bikeregion „Hunsrück-Hochwald“ in der erweiterten Nationalparkregion. Der Bikepark kann einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der Nationalparkregion und des aktiven Naturerlebens leisten. Er kann zudem dazu beitragen, Anreize zur Regionalentwicklung zu schaffen und die Wertschöpfung in der Region zu erhöhen.

Auf Basis der aktuellen rechtlichen Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stipshausen hat daher in seiner Sitzung am 28.08.2017 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen sowie die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhaunen beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 durchzuführen.

Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Detailplanungen wurde in der Gemeinderatssitzung am 24.07.2018 eine Anpassung des ursprünglich, geplanten Geltungsbereiches beschlossen; der angepasste Geltungsbereich umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 91 ha.

Die genauen Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen:

Stipshausen, 12.01.2023
DS
Frank Marx, Ortsbürgermeister