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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

mit Vorhaben- und Erschließungsplan

„Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“

der Ortsgemeinde Stipshausen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stipshausen hat in seiner Sitzung am 28.08.2017 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 04.01.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dazugehörigem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der Verkehrsplanerischen Begleituntersuchung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Stipshausen folgendes Ziel:

In der Ortsgemeinde Stipshausen beabsichtigt die Firma ecoparc concepts UG (haftungsbeschränkt) am Idarkopf einen Bike- und Naturerlebnispark mit dreizehn unterschiedlichen Trails, einer Aussichtsterrasse, einem Panorama-Wanderweg, Verwaltungsgebäuden und weiteren dem Bike- und Naturerlebnispark zugehörigen Infrastruktureinrichtungen sowie einer Doppel-Schleppliftanlage zu errichten und diese zu betreiben. Durch die besondere Hangtopografie ist hier ein Potenzial für den Mountainbikesport gegeben, wodurch die Idee entstanden ist, als ganzjährige Folgenutzung für den Idarkopf eine Event-Arena für Mountainbiker mit besonderer Attraktivität und Anziehungskraft zu entwickeln.

Der Bikepark ist ein Leuchtturmprojekt der künftigen Bikeregion „Hunsrück- Hochwald“ in der erweiterten Nationalparkregion. Der Bikepark kann einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung der Nationalparkregion und des aktiven Naturerlebens leisten. Er kann zudem dazu beitragen, Anreize zur Regionalentwicklung zu schaffen und die Wertschöpfung in der Region zu erhöhen.

Auf Basis der aktuellen rechtlichen Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhaunen stellt für den Geltungsbereich Waldflächen sowie Grünflächen mit Zweckbestimmung Skigebiet und Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar.

Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan widerspricht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB kann ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist, wenn bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort gilt.

Im Hinblick auf den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zum 01.01.2020 und dem damit einhergehenden Planungsbedürfnis für einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan kann der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB aufgestellt werden.

Der in Rede stehende vorhabenbezogene Bebauungsplan bedarf jedoch, da er nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt ist, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als höhere Verwaltungsbehörde (vgl. § 1 Nr. 2 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Baugesetz-buch - ZuVO nach BauGB -).

Für die vorliegende Planung (raumbedeutsame Planung) wurde gemäß § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz eine vereinfachte raumordnerische Prüfung notwendig und durchgeführt. In diesem Rahmen erfolgte durch die Kreisverwaltung Birkenfeld eine Prüfung der Planung im Hinblick auf die landes- und regionalplanerischen Belange. Durch positiven Bescheid des Landkreises Birkenfeld vom 01.03.2022 wird festgestellt, dass die vorliegende Planung mit den Zielen und Grundsätzen des LEP IV und RROP vereinbar ist. Zudem ist die Planung mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Der RROP enthält keine Festlegung, die bei Beachtung der Maßgaben gemäß Kapitel A des Bescheides, eine landesplanerische Zustimmung zum geplanten Vorhaben hindern.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen:

Gemäß 3 Absatz 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dazugehörigem Umweltbericht, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der verkehrsplanerischen Begleituntersuchung in der Zeit

vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur - Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein

während der Dienststunden

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können darüber hinaus während des Auslegungszeitraumes über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Stipshausen „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ eingesehen werden.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) zum Bebauungsplan mit folgenden Informationen:

- Für die Schutzgüter Fläche, Klima und Luft, Wasser, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch und Kultur- und sonstige Sachgüter keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

- Schutzgut Boden sowie Pflanzen und Tiere: Keine nicht kompensierbaren erheblichen Beeinträchtigungen. Eingriffsintensität überwiegend gering bis mittel (durchschnittlich) zu bewerten. Ausgleichsmaßnahmen erfolgen sowohl intern als auch extern des Plangebietes.

- Die geringfügige Beanspruchung einer gesetzlich geschützten Magerwiese (gleichzeitig auch LRT 6510) wird intern ausgeglichen.

- Für die Arten Neuntöter, Wildkatze und Zauneidechse sind im Hinblick auf die besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) durchzuführen.

- Forstrechtlicher Ausgleich wird notwendig; kann durch noch konkret festzulegende Maßnahmen ausgeglichen werden. Mögliche Ausgleichsflächen sind gemäß Aussagen des zuständigen Forstamtes in ausreichendem Umfang vorhanden.

- Vereinfachte raumordnerische Prüfung durchgeführt und unter Beachtung von Maßgaben für das Bebauungsplanverfahren positiv beschieden.

- Verträglichkeit des Vorhabens gemäß der durchgeführten FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Idarwald“ festzustellen.

- Im Hinblick auf die Schutzziele der Kernzone des Naturparks „Saar-Hunsrück“ bestehende Notwendigkeit der Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG. Diesbezüglich relevante Aspekte werden im Umweltbericht dargestellt.

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (saP)

Bescheid zur vereinfachten raumordnerische Prüfung (vrP) gemäß § 18 in Verbindung mit § 17 Landesplanungsgesetz (LPIG) und §§ 15 und 16 Raumordnungsgesetz (ROG) zum Bike-und Naturerlebnispark ldarkopf in der Gemarkung Stipshausen der Kreisverwaltung Birkenfeld

4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; Formulierung von Anpflanzungsmaßnahmen, Eingriffsvermeidungs- und minderungsmaßnahmen, Formulierung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Stipshausen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stipshausen, 12.01.2023
Frank Marx, Ortsbürgermeister (DS)