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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Sien

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Sien vom 21.09.2023 werden die Erschließungsstraßen „Flurweg“, „Bergstraße“ und „Am Rimmelbach“ gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft die Straßengrundstücke Flur 7, Flurstücke 232/25, 232/33 und 247/3. Die genaue Lage der Grundstücke ist dem beiliegenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein- Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herrstein, 02.01.2024
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Michael Hippeli, Beigeordneter  —  Dienstsiegel