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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Lehmkaul, 2. Planungsabschnitt“ der Ortsgemeinde Wickenrodt

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wickenrodt hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Lehmkaul, 2. Planungsabschnitt“ aufzustellen, sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Wickenrodt folgendes Ziel:

In Wickenrodt besteht eine größere Nachfrage nach Bauplätzen. Um die zukünftige Entwicklung des Ortes zu gewährleisten und den Bedarf an familienfreundlichen Wohnbauflächen zu decken, ist die Schaffung von Wohnraum und somit die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Das neue Baugebiet soll im nördlichen Teil der Ortslage, unmittelbar angrenzend an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Lehmkaul“ entstehen und den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Reitsportanlage“ überplanen und ersetzen. Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Im noch rechtswirksamen Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Herrstein ist dieses Gebiet als Grünfläche mit der Zweckbindung Reiterhof ausgewiesen. Daher kann der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, so dass dieser gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung und Verkehrsplanung in der Zeit

vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Wickenrodt „Lehmkaul, 2. Planungsabschnitt“ eingesehen und heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Er kann darüber hinaus zusätzlich in der Zeit

vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024

während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Wickenrodt geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Wickenrodt, 09.01.2024
Michael Adam, Ortsbürgermeister  —  (DS)