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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 30/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung

für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

der Ortsgemeinde Asbach

Der Ortsgemeinderat Asbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 29. Juli 2022 bis einschließlich 08. August 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Aufgrund der Corona-Pandemie sollen größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen des Verwaltungsgebäudes vermieden werden. Die Vorsprache ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sollten Sie Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan haben wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 06785-79-0 vorab einen genauen Termin.

Asbach, den 18.07.2022
Klaus Holwein, 1. Ortsbeigeordneter

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Asbach

für die Jahre 2022 / 2023 vom 18.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 28. Juni 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

181.634,00 Euro

200.957,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

195.976,00 Euro

192.699,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-14.342,00 Euro

8.258,00 Euro

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

169.162,00 Euro

187.695,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

171.897,00 Euro

167.319,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-2.735,00 Euro

20.376,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

35.160,00 Euro

150,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

20.000,00 Euro

0,00 Euro

Saldo Ein- / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

15.160,00 Euro

150,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

12.425,00 Euro

20.526,00 Euro

Saldo Ein- / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-12.425,00 Euro

-20.526,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

204.322,00 Euro

187.845,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

204.322,00 Euro

187.845,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2022

2023

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 %

300 %

- Grundsteuer B

365 %

365 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

30,00 Euro

30,00 Euro

- für den zweiten Hund

45,00 Euro

45,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

60,00 Euro

60,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019

1.302.082,88 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020

1.270.060,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

1.264.796,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

1.250.454,39 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

1.258.712,39 Euro

Asbach, den 18.07.2022
Klaus Holwein, 1. Ortsbeigeordneter