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Ausgabe 30/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Schmidthachenbach für das Haushaltsjahr 2022

Der Ortsgemeinderat Schmidthachenbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 09.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Schmidthachenbach, den 20.07.2022
Roger Stumm, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Schmidthachenbach für das Jahr 2022 vom 20.07.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

gegenüber

bisher

Veränderung

um

nunmehr

festgesetzt

auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

475.230,00 €

25.620,00 €

500.850,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

482.010,00 €

28.467,00 €

510.477,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-6.780,00 €

-2.847,00 €

-9.627,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

436.291,00 €

25.620,00 €

461.911,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

430.390,00 €

25.467,00 €

455.857,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

5.901,00 €

153,00 €

6.054,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.600,00 €

15.080,00 €

16.680,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000,00 €

433.420,00 €

435.420,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-400,00 €

-418.340,00 €

-418.740,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.096,00 €

428.094,00 €

435.190,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

12.597,00 €

9.907,00 €

22.504,00 €

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-5.501,00 €

418.187,00 €

412.686,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

444.987,00 €

468.794,00 €

913.781,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

444.987,00 €

468.794,00 €

913.781,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher

0,00 Euro

auf

435.190,00 Euro

zusammen

von bisher

0,00 Euro

auf

435.190,00 Euro.

§ 3 bis 5

Die §§ 3 bis 5 bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019  —  2.751.206,22 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021  —  2.744.888,22 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022  —  2.735.261,22 Euro

Schmidthachenbach, den 20.07.2022
Roger Stumm, Ortsbürgermeister