Der Ortsgemeinderat Schmidthachenbach hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 09.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt
| gegenüber bisher | Veränderung um | nunmehr festgesetzt auf | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 475.230,00 € | 25.620,00 € | 500.850,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 482.010,00 € | 28.467,00 € | 510.477,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -6.780,00 € | -2.847,00 € | -9.627,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 436.291,00 € | 25.620,00 € | 461.911,00 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 430.390,00 € | 25.467,00 € | 455.857,00 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 5.901,00 € | 153,00 € | 6.054,00 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.600,00 € | 15.080,00 € | 16.680,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.000,00 € | 433.420,00 € | 435.420,00 € |
| Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -400,00 € | -418.340,00 € | -418.740,00 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.096,00 € | 428.094,00 € | 435.190,00 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 12.597,00 € | 9.907,00 € | 22.504,00 € |
| Saldo Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -5.501,00 € | 418.187,00 € | 412.686,00 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 444.987,00 € | 468.794,00 € | 913.781,00 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 444.987,00 € | 468.794,00 € | 913.781,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung für das Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | |||
| von bisher | 0,00 Euro | auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | |||
| von bisher | 0,00 Euro | auf | 435.190,00 Euro |
| zusammen | |||
| von bisher | 0,00 Euro | auf | 435.190,00 Euro. |
Die §§ 3 bis 5 bleiben unverändert.
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 — 2.751.206,22 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 — 2.744.888,22 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 — 2.735.261,22 Euro