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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 30/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Umgehungsstraße Wassergall“

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3. Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hintertiefenbach hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Umgehungsstraße Wassergall“ aufzustellen.

Die Ortsgemeinde Hintertiefenbach plant in Kooperation mit der Stadt Idar-Oberstein die Herstellung einer Gemeindeverbindungsstraße, um die überörtliche Erschließungssituation für die Stadt Idar-Oberstein – Stadtteil Regulshausen - nachhaltig zu verbessern, insbesondere eine schnellere und bessere Erreichbarkeit des Stadtteils durch Rettungskräfte aus dem Klinikum Idar-Oberstein, als auch die Schaffung einer direkteren Anbindung zum Fernverkehrsnetz (Bundesstraße B41 in Richtung Rhein-Main-Gebiet).

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortslage von Hintertiefenbach und erschreckt sich über die Flurgrenzen von Flur 13 auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Hintertiefenbach. Die ungefähren Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen:

Gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der noch rechtswirksame Flächennutzungsplan der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (Teil der alten Verbandsgemeinde Herrstein) stellt für den Teilbereich innerhalb des Gemeindegebiets von Hintertiefenbach Flächen für die Landwirtschaft, Dauergrünland und Flächen für Wald dar. Der vorliegende Bebauungsplan „Umgehungsstraße Wassergall“ widerspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB kann ein vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist, wenn bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort gilt. Im Hinblick auf den Zusammenschluss (Fusion) der beiden Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen zum 01.01.2020 und dem damit einhergehenden Planungsbedürfnis für einen neuen gemeinsamen Flächennutzungsplan kann der vorliegende Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 BauGB durch die Ortsgemeinde Hintertiefenbach aufgestellt werden. Nach § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan jedoch der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als zuständige höhere Verwaltungsbehörde.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage durchgeführt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung ist in der Zeit

vom 01.08.2023 bis einschließlich 01.09.2023

während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Hintertiefenbach, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein zu jedermanns Einsicht öffentlich einsehbar.

Der Entwurf des Bebauungsplanes kann darüber hinaus über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Hintertiefenbach „Umgehungsstraße Wassergall“ eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Hintertiefenbach geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

Hintertiefenbach, 17.07.2023
Gerd Conzelmann (DS)
Ortsbürgermeister