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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 30/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zum Abräumen von Grabanlagen

Auf dem Friedhof von Fischbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätten gem. § 10 der bei Erstbelegung jeweils rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach abgelaufen.

Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Feld 7 Reihe 1

Heidrich Hedwig / Heinz

Feld 4b Reihe 1

Meininger Gertrud / Heinz

Feld 6 Reihe 20

Müller Johann / Ella

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Gräber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens bis 31.10.2023 ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 22 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Beseitigung der Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.

Fischbach, den 12.07.2023
Ortsgemeinde Fischbach
Michael Hippeli
Ortsbürgermeister DS