Auf dem Friedhof von Fischbach ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätten gem. § 10 der bei Erstbelegung jeweils rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Fischbach abgelaufen.
Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:
| Feld 7 Reihe 1 | Heidrich Hedwig / Heinz |
| Feld 4b Reihe 1 | Meininger Gertrud / Heinz |
| Feld 6 Reihe 20 | Müller Johann / Ella |
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Gräber innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens bis 31.10.2023 ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Fischbach berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 22 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Beseitigung der Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.