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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 30/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Schauren

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses der Ortsgemeinde Schauren vom 18.11.2025 wird die Verkehrsanlage „Verbindungsweg zwischen Hauptstraße und Kempfelder Weg“, gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.

Dies betrifft das Flurstück Flur 10, Flurstück 150/4 laut beigefügtem Ausschnitt aus der Flurkarte.

 

Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein- Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herrstein, 13.07.2026
Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Alfred Reicherts, 1. Beigeordneter
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