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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 30/2026
Nichtamtlicher Teil
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Beantragung von Auskunfts-/Übermittlungssperren im Melderegister

Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen weist darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes Anträge auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

1.

Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen

2.

Für die Datenweitergabe an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

3.

Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder), die keiner oder nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der Meldepflichtige

4.

Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch dem Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Weitere Auskünfte über die Möglichkeit zur Beantragung von Auskunfts- bzw. Übermittlungssperren erteilt das Bürgerbüro VG Herrstein-Rhaunen,

Tel. 06785 793200, buergerbuero@vg-hr.de