Die Ortsgemeinde hat aufgrund der §§ 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 31.07.2020 bis einschließlich 10.08.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Zimmer 252, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Aufgrund der Coronapandemie ist die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Sollten Sie Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen haben wollen, vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 06785-79-0 vorab einen genauen Termin.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“