Aufgrund des Beschluss der Ortsgemeinde Bundenbach vom 25.05.2023 wird ein Teilbereich der Erschließungsstraße „Flurstraße“ gemäß § 36 i.V.m. § 1 und § 3 Satz 1 Nr. 3a des Landesstraßengesetz Rheinlad-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Dies betrifft hier das Teilstück Flur 4, Flurstück 307 laut beigefügten Ausschnitt aus der Flurkarte.
Diese Widmungsverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ als bekanntgegeben (1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist die der Nationalverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen