Die Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Mittelreidenbach und der Ortsgemeinde Dickesbach vom 24.05.2018 bzw. 30.07.2018 zur Regelung der gemeinsamen Nutzung der Kindertagesstätte Mittelreidenbach wird hiermit gemäß § 12 Abs. 5 KomZG öffentlich bekannt gemacht. Die Ortsgemeinden hatten in der Zweckvereinbarung sowohl die gemeinsame Nutzung als auch die Kostenverteilung der Kindertagesstätte Mittelreidenbach geregelt. Diese Notwendigkeit besteht nunmehr seit dem 01.07.2023 nicht mehr, da die Trägerschaft der Kindertagesstätte von der Ortsgemeinde Mittelreidenbach auf die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen übergangen ist. Entsprechende Beschlüsse wurden von allen Gebietskörperschaften gefasst. Nunmehr wird die Nutzung und Kostenverteilung für die Kindertagesstätte durch die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen geregelt und entsprechend der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen durch eine Sonderumlage finanziert. An dieser Sonderumlage sind seit dem 01.07.2023 auch die Ortsgemeinden Mittelreidenbach und Dickesbach beteiligt. Die Aufhebung der Zweckvereinbarung wird zum 07.08.2023 wirksam.