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Ausgabe 31/2024
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Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz - Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit

(VZ-RLP / 23.07.2024) Eigentümer, die 2014 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.

Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:

Idar-Oberstein (telefonisch): Mittwoch, den 14.08.24 von 14.30 – 17.30 Uhr. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).

Birkenfeld (telefonisch): Mittwoch, den 07.08.24 von 14.00 – 17.00 Uhr Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).

Die Beratungsgespräche sind kostenlos.

Energietelefon der Verbraucherzentrale

0800 60 75 600 (kostenfrei)

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

VZ-RLP