Der Gemeinderat von Bruchweiler hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1 und 7 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 09.07.2020
§ 2 – Gesamtkosten für- wird wie folgt ergänzt bzw. geändert:
f) Zweitbelegung Urne
| • | für gemischte Grabstätte, Urnengrabstätte und Wiesengrabstätte mit Grabplatte | 450,00 € |
| • | für Wiesengrabstätte ohne Grabplatte (incl. Schriftzug auf Tafel) | 1250,00 € |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.