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Ausgabe 31/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

der Ortsgemeinde Hintertiefenbach

Der Ortsgemeinderat Hintertiefenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 01. August 2025 bis einschließlich 11. August 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Hintertiefenbach, den 23. Juli 2025
Oliver Klinnert, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Hintertiefenbach

für die Jahre 2025 / 2026 vom 23.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

476.707,00 Euro

460.324,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

449.031,00 Euro

441.477,00 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

27.676,00 Euro

18.847,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

459.791,00 Euro

444.459,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

421.876,00 Euro

415.929,00 Euro

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

37.915,00 Euro

28.530,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

37.915,00 Euro

28.530,00 Euro

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-37.915,00 Euro

-28.530,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

459.791,00 Euro

444.459,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

459.791,00 Euro

444.459,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

119.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2026 auf

140.000,00 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

370 %

370 %

-

Grundsteuer B

465 %

465 %

b)

Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

55,00 Euro

55,00 Euro

-

für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

-

für jeden gefährlichen Hund

500,00 Euro

500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

1.108.184,09 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.167.469,55 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.225.041,55 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

1.252.717,55 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

1.271.564,55 Euro

Hintertiefenbach, den 23.07.2025
Oliver Klinnert, Ortsbürgermeister