Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirschweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 15. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2026 | 2027 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.920.892,00 € | 3.010.200,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.020.531,00 € | 2.967.784,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -99.639,00 € | 42.416,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 2.846.792,00 € | 2.941.185,00 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 2.861.152,00 € | 2.814.767,00 € |
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -14.360,00 € | 126.418,00 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € | 0,00 € |
| Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 € | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.307.850,00 € | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.085.980,00 € | 3.000,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -778.130,00 € | -3.000,00 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 822.100,00 € | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 29.610,00 € | 123.418,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 792.490,00 € | -123.418,00 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 4.976.742,00 € | 2.941.185,00 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 4.976.742,00 € | 2.941.185,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| - verzinste Kredite auf | 660.000,00 € |
| - zusammen auf | 660.000,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| - zusammen auf | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das
| Haushaltsjahr 2026 auf | 143.000,00 € |
| Haushaltsjahr 2027 auf | 286.000,00 € |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
|
| 2026 | 2027 |
| a) Grundsteuer | ||
| - Grundsteuer A | 360 % | 360 % |
| - Grundsteuer B | 465 % | 465 % |
| b) Gewerbesteuer | 380 % | 380 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 50,00 € | 50,00 € |
| - für den zweiten Hund | 75,00 € | 75,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 100,00 € | 100,00 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss) | 3.967.922,21 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 5.131.625,17 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 4.646.112,17 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 | 4.546.473,17 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027 | 4.588.889,17 € |