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Ausgabe 31/2026
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Kirschweiler

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirschweiler hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 03.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Fachbereich Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 27. Juli 2026
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Markus Schulz, Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirschweiler für die Jahre 2026 / 2027

vom 27. Juli 2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 15. Juni 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.920.892,00 €

3.010.200,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.020.531,00 €

2.967.784,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-99.639,00 €

42.416,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

2.846.792,00 €

2.941.185,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.861.152,00 €

2.814.767,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-14.360,00 €

126.418,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0,00 €

0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.307.850,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.085.980,00 €

3.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-778.130,00 €

-3.000,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

822.100,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

29.610,00 €

123.418,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

792.490,00 €

-123.418,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

4.976.742,00 €

2.941.185,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

4.976.742,00 €

2.941.185,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

0,00 €

- verzinste Kredite auf

660.000,00 €

- zusammen auf

660.000,00 €

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt für

- zinslose Kredite auf

0,00 €

- verzinste Kredite auf

0,00 €

- zusammen auf

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung  sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2026 auf

143.000,00 €

Haushaltsjahr 2027 auf

286.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

360 %

360 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

380 %

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

50,00 €

50,00 €

- für den zweiten Hund

75,00 €

75,00 €

- für jeden weiteren Hund

100,00 €

100,00 €

- für jeden gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

3.967.922,21 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

5.131.625,17 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

4.646.112,17 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

4.546.473,17 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2027

4.588.889,17 €

Kirschweiler, den 27.07.2026
Christoph Benkendorff, Ortsbürgermeister