Titel Logo
Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 32/2022
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Horbruch

In der Gemarkung HORBRUCH

Flur 11: Flurstücke 40/1, 43/1, 50, 51/1, 57/29 und

Flur 12: Flurstücke 24/12, 26/1, 29/1, 29/5, 63/14

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung auf Antrag der Fa. Kinsvater Bau GmbH bestimmt und abgemarkt. Auf die Durchführung eines Grenztermins wurde verzichtet, da die bestehenden Grenzpunkte nach dem Nachweis im Liegenschaftskataster zweifelsfrei bestimmt werden konnten.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. November 2008 (GVBl. S. 296, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.

Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung wie in der, der Grenzniederschrift beigefügten Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 15.08.2022 bis 02.09.2022 bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Harald Friedhoff, Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld, ausgelegt und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Harald Friedhoff, Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Dipl.-Ing Harald Friedhoff

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld

Tel.: 06746 730650

Fax.: 06746 730649