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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 32/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Sensweiler - Öffentliche Aufforderung zum Abräumen von Grabanlagen

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sensweiler ist die Ruhezeit für nachfolgende Grabstätte gem. § 10 der bei Erstbelegung rechtskräftigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde abgelaufen:

Grabstätte Emma Krüger

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens bis 15.11.2023 ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Sensweiler berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 24 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung. Auch besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gegen Kostenerstattung durch die Ortsgemeinde entfernen zu lassen.

Sensweiler, den 02.08.2023
Ortsgemeinde Sensweiler
Axel Brunk, Ortsbürgermeister DS