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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 32/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung zum Herrichten von Grabanlagen

Die nachstehend aufgeführten Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sensweiler befinden sich in einem ungepflegten Zustand.

Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:

Erich Lautz

Adele Hand

Karl und Hedwig Habermeier

Elisabeth Winkel

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltspflichtigen dazu auf, die Grabstätte ordnungsgemäß herzurichten, spätestens bis zum 15.11.2023.

Geschieht dies nicht, ist die Ortsgemeinde Sensweiler berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen herrichten zu lassen oder vorzeitig einzuebnen (§ 26 der Friedhofssatzung).

Sensweiler, den 02.08.2023
Ortsgemeinde Sensweiler
Axel Brunk
Ortsbürgermeister DS