Die nachstehend aufgeführten Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Sensweiler befinden sich in einem ungepflegten Zustand.
Es handelt sich hierbei um folgende Grabstätten:
Erich Lautz
Adele Hand
Karl und Hedwig Habermeier
Elisabeth Winkel
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltspflichtigen dazu auf, die Grabstätte ordnungsgemäß herzurichten, spätestens bis zum 15.11.2023.
Geschieht dies nicht, ist die Ortsgemeinde Sensweiler berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen herrichten zu lassen oder vorzeitig einzuebnen (§ 26 der Friedhofssatzung).