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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 32/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Wasser- und Bodenverband Sulzbach

55758 Sulzbach

Beitragsverhältnisse / Mitteilung von Eigentumswechsel

Gemäß § 30 der Verbandssatzung sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen und den Verband bei örtlich notwendigen Feststellungen zu unterstützen.

Insbesondere sind Veränderungen in den Veranlagungsgrundlagen dem Verband unverzüglich mitzuteilen.

Der Verband ist verpflichtet, erst vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an, die entsprechenden Änderungen bei der Beitragsveranlagung vorzunehmen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Verband in seiner Verbandsausschusssitzung am 28.07.2025 die Aussetzung und Nichterhebung von Beiträgen für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen hat.

Sulzbach, den 29.07.2025
Udo Allmann, Geschäftsführer