Wasser- und Bodenverband Sulzbach
55758 Sulzbach
Gemäß § 30 der Verbandssatzung sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen und den Verband bei örtlich notwendigen Feststellungen zu unterstützen.
Insbesondere sind Veränderungen in den Veranlagungsgrundlagen dem Verband unverzüglich mitzuteilen.
Der Verband ist verpflichtet, erst vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an, die entsprechenden Änderungen bei der Beitragsveranlagung vorzunehmen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Verband in seiner Verbandsausschusssitzung am 28.07.2025 die Aussetzung und Nichterhebung von Beiträgen für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen hat.