Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 33/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Vollmersbach - amtlich - „Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Vollmersbach“
- Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahre 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 252, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Vollmersbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Vollmersbach, 16.08.2023
Dieter Petsch, Ortsbürgermeister