Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rhaunen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.08.2023 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Lay“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Durch die Änderung sollen auf 4 Bauplätzen im Bereich des Allgemeinen Wohngebietes „WA V“ entlang der Gemeindestraße „Schulstraße“ Wohngebäude mit jeweils 5 Wohneinheiten errichtet werden können.
ungefähre Lage des Geltungsbereiches:
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, es sich um kein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, sowie kein FFH- oder Vogelschutzgebiet betroffen ist, kann die Änderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus Satzungstext und Begründung in der Zeit
vom 21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Rhaunen „3. Änderung des Bebauungsplanes Auf der Lay“ eingesehen werden kann.
Der Änderungsentwurf kann darüber hinaus während der Dienstzeiten
| (Montag, Mittwoch, Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) |
bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.
Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Rhaunen geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.