Am Sonntag, dem 26. Oktober 2025, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Oberreidenbach und am Sonntag, dem 9. November 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.09.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55765 Herrstein zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.