aufgrund des Beschlusses über die Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO und Hinweis auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes 2021.
Der Ortsgemeinderat von Wirschweiler hat am 01.07.2025 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 114 der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom 15.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.