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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 33/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Ortsgemeinde Bollenbach

Der Ortsgemeinderat Bollenbach hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 15. August 2025 bis einschließlich 25. August 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Sachgebietsgruppe Finanzen, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Bollenbach, den 04.08.2025
Timo Dönig, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bollenbach

für die Jahre 2025 / 2026 vom 04.08.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 03.07.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Kredite zur Liquiditätssicherung und deren Höchstbetrag werden im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen und festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das

Haushaltsjahr 2025 auf

11.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2026 auf

22.000,00 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 %

345 %

- Grundsteuer B

465 %

465 %

b) Gewerbesteuer

415 %

415 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

65,00 Euro

65,00 Euro

- für den zweiten Hund

80,00 Euro

80,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

115,00 Euro

115,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

550,00 Euro

550,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (letzter Jahresabschluss)

1.563.936,72 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023

1.620.718,57 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

1.633.718,57 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

1.619.795,57 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

1.619.657,57 Euro

Bollenbach, den 04.08.2025
Timo Dönig, Ortsbürgermeister