Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Horbruch ist die Ruhezeit von 30 Jahren für die folgende Grabstätte abgelaufen:
Einzelgrabstätte Luise Masuhr
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens
bis 15.11.2025
ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Horbruch berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 23 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung.