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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 33/2025
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Aufforderung

zum Abräumen einer Grabstätte

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Horbruch ist die Ruhezeit von 30 Jahren für die folgende Grabstätte abgelaufen:

Einzelgrabstätte Luise Masuhr

Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens

bis 15.11.2025

ordnungsgemäß zu entfernen.

Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Horbruch berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 23 der Friedhofssatzung).

Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung.

Horbruch, den 30.07.2025
Ortsgemeinde Horbruch
Olaf Trarbach, Ortsbürgermeister DS