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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 34/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden der Nationalparkverbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan

„Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“

der Ortsgemeinde Herborn

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet sowie der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Herborn hat in seiner Sitzung am 13.08.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Am südwestlichen Siedlungsrand von Herborn, im rückwärtigen Bereich der Straße „Am Königswald“, südlich der Tennisanlage der Tennisgemeinschaft Königswald Herborn sowie unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließend, befindet sich eine bis jetzt noch unbebaute Potenzialfläche, die im noch rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herrstein als Wohn- und Mischbaufläche dargestellt ist und somit bereits für eine Wohnbebauung vorgesehen ist.

Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Wohngebietes für familienfreundliches Wohnen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,9 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die Tennisanlage der Tennisgemeinschaft Königswald Herborn,

im Osten durch die angrenzende Wohnbebauung der Straße „Am Königswald“ sowie unbebauten Wohnbauflächen,

im Süden durch Grünflächen und mit Gehölzstrukturen versehene Flächen,

im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“ in Ortsgemeinde Herborn (ohne Maßstab)

Der Bebauungsplan „Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Hinterm Pferg“ von 2021.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 215a BauGB i. V. m. § 13b und § 13a BauGB.

Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde im Zuge der Planung eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 13a Abs. 1 S.2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Diese Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass von der Planung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen. Das Verfahren kann somit gemäß § 215a BauGB fortgeführt und abgeschlossen werden.

Gemäß §§ 13b, 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie der Vorplanung Verkehrsanlagen in der Zeit vom

vom 23.08.2024 bis einschließlich 24.09.2024

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Herborn „Bebauungsplanverfahren Hinterm Pferg, 2. Planungsabschnitt“ veröffentlich wird und eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können darüber hinaus in der Zeit

vom 23.08.2024 bis einschließlich 24.09.2024

während der Dienstzeiten

(Montag, Mittwoch, Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)

bei der Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 458, Brühlstraße 16, 55756 eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Während der Dauer dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch per Mail an die E-Mailadresse v.schwinn@vg-hr.de vorgebracht oder nach vorheriger Terminabsprache zur Niederschrift erklärt werden.

Die Stellungnahmen werden von der Ortsgemeinde Herborn geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde Herborn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 215a BauGB i. V. m. § 13b BauGB und § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Herborn, 15.08.2024
(Thorsten Petry) (DS)
Ortsbürgermeister