Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung und des § 58, Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008, hat der Gemeinderat Kempfeld in seiner Sitzung vom 29.04.2024 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung vom 05.08.2024 durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:
Der gemeindliche Wirtschaftsweg, Gemarkung Kempfeld, Flur 26, Flurstück 30/1 (teilweise) wird, da kein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Wegeparzellen mehr besteht, zum 30.09.2024 aufgehoben und eingezogen. Der genaue Teilabschnitt ist auf dem beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieser Satzung wird, abgebildet.
Der Wegeabschnitt wird innerhalb des Bereiches der geplanten Aufhebung ausschließlich von Grundstücken eines Eigentümers begrenzt und erschließt auch keine anderweitigen Grundstücke. Daher verliert der Weg in diesem Teil seine Bedeutung.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.