Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Wickenrodt ist die Ruhezeit der Grabstätte Wilhelm Burger abgelaufen.
Die Ortsgemeinde als Friedhofsverwaltung fordert die Unterhaltungspflichtigen dazu auf, die Grabstätte bis spätestens 30. Oktober 2025 ordnungsgemäß zu entfernen.
Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, ist die Ortsgemeinde Wickenrodt berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Unterhaltungspflichtigen entfernen zu lassen (§ 22 der Friedhofssatzung).
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Arbeiten mit der Ortsgemeinde in Verbindung.