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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 35/2023
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 des Forstzweckverbandes Rhaunen

Der Forstzweckverband Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 11.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“

Herrstein, den 22.08.2023
Uwe Weber, Verbandsvorsteher

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Rhaunen für die Jahre 2024 / 2025 vom 22.08.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Rhaunen vom 09.04.1997, geändert am 18.12.2008 am 04.07.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

0,00 Euro

0,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen

Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentlichen

Einzahlungen auf

die außerordentlichen

Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

der Gesamtbetrag

der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag

der Auszahlungen auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.

§ 5 Verbandsumlage

Die Umlage wird gemäß § 10 Abs. 3 der Verbandsordnung nach der reduzierten Holzbodenfläche und dem motormanuellen Holzeinschlag erhoben und 2024 auf 7.912 € und 2025 auf 7.897 € festgesetzt. Der Verlust wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt umgelegt:

2024

2025

1. Gemeinde Bollenbach

467,05 €

466,16 €

2. Gemeinde Bundenbach

322,65 €

322,04 €

3. Gemeinde Gösenroth

1.078,15 €

1.076,11 €

4. Gemeinde Hausen

297,81 €

297,24 €

5. Gemeinde Oberkirn

528,09 €

527,09 €

6. Gemeinde Rhaunen

1.215,13 €

1.212,83 €

7. Gemeinde Schwerbach

652,98 €

651,74 €

8. Gemeinde Stipshausen

1.471,55 €

1.468,76 €

9. Gemeinde Sulzbach

1.878,59 €

1.875,03 €

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

1.700,31 Euro

Herrstein, den 22.08.2023
Uwe Weber, Verbandsvorsteher