Der Forstzweckverband Rhaunen hat aufgrund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung die nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach der Genehmigung bzw. Erhebung keiner Rechtsbedenken durch die Kreisverwaltung Birkenfeld als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß § 97 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 11.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein, Zimmer 254, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung verwiesen. "Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist jedermann die Verletzung geltend machen.“
Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und in Verbindung mit der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Rhaunen vom 09.04.1997, geändert am 18.12.2008 am 04.07.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
1. im Ergebnishaushalt
|
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 46.055,00 Euro | 46.040,00 Euro |
|
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 46.055,00 Euro | 46.040,00 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
|
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 45.912,00 Euro | 45.897,00 Euro |
|
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 45.912,00 Euro | 45.897,00 Euro |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
|
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 45.912,00 Euro | 45.897,00 Euro |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 45.912,00 Euro | 45.897,00 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden wie bisher im Rahmen der bestehenden Einheitskasse von der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen aufgenommen.
Die Umlage wird gemäß § 10 Abs. 3 der Verbandsordnung nach der reduzierten Holzbodenfläche und dem motormanuellen Holzeinschlag erhoben und 2024 auf 7.912 € und 2025 auf 7.897 € festgesetzt. Der Verlust wird auf die Verbandsmitglieder wie folgt umgelegt:
| 2024 | 2025 |
| 1. Gemeinde Bollenbach | 467,05 € | 466,16 € |
| 2. Gemeinde Bundenbach | 322,65 € | 322,04 € |
| 3. Gemeinde Gösenroth | 1.078,15 € | 1.076,11 € |
| 4. Gemeinde Hausen | 297,81 € | 297,24 € |
| 5. Gemeinde Oberkirn | 528,09 € | 527,09 € |
| 6. Gemeinde Rhaunen | 1.215,13 € | 1.212,83 € |
| 7. Gemeinde Schwerbach | 652,98 € | 651,74 € |
| 8. Gemeinde Stipshausen | 1.471,55 € | 1.468,76 € |
| 9. Gemeinde Sulzbach | 1.878,59 € | 1.875,03 € |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 | 1.700,31 Euro |