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Unsere Heimat VG Herrstein-Rhaunen
Ausgabe 35/2024
Öffentliche Bekanntmachungen der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Einmalbeiträge im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2024 in der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Der Verbandsgemeinderat Herrstein-Rhaunen hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die nachfolgenden Festsetzungen der Einmalbeiträge für die Abwasserbeseitigung gemäß § 1 Absatz 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Gemäß § 7 Abs. 2 KAG können zur Finanzierung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage Einmalige Beiträge erhoben werden.

Nach § 9 Abs. 1 KAG sind Einmalige Beiträge auf der Grundlage der Investitionsaufwendungen für die Herstellung der Einrichtung oder Anlage zu ermitteln. Für Einmalige Beiträge können im Rahmen einer Globalberechnung aus den Investitionsaufwendungen für die gesamte Einrichtung oder Anlage oder eines repräsentativen Teils der Einrichtung oder Anlage einheitliche Durchschnittssätze errechnet werden.

Die ermittelten beitragsfähigen Investitionsaufwendungen sind mit Blick auf das Verursachungsprinzip entsprechend den Bestimmungen der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung auf die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen.

Zur Ermittlung der Beitragssätze für das Schmutz- und Niederschlagswasser werden die beitragsfähigen Investitionsaufwendungen auf die beitragspflichtigen Grundstücksflächen entsprechend den jeweils festgelegten Beitragsmaßstäben verteilt (§ 9 Abs. 3 Satz 1 KAG).

Festsetzung der einmaligen Beiträge:

Beiträge für Investitionsaufwendungen (Einmalige Beiträge)

Erstmalige Herstellung (mit Förderung):

Schmutzwasser 1,03 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche

Niederschlagswasser 4,25 EUR je qm zulässige Abflussfläche

Erstmalige Herstellung (ohne Förderung):

Schmutzwasser 4,27 EUR je qm gewichtete Grundstücksfläche

Niederschlagswasser 11,32 EUR je qm zulässige Abflussfläche

Die Beitragssätze gelten ab dieser öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses vom 16.05.2024 in der Wochenzeitung „Unsere Heimat“.

Herrstein, den 19. August 2024
Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen
Verbandsgemeindewerke
Uwe Weber, Bürgermeister