Die öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2024 zur Wiederholungswahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Sonnschied am 29. September 2024 (veröffentlicht in Ausgabe 34/2024 der Wochenzeitung „Unsere Heimat“ am 22.08.2024) war fehlerhaft, da im Text die Ortsgemeinde Sulzbach anstelle der Ortsgemeinde Sonnschied aufgeführt wurde.
Es erfolgt daher mit heutigem Datum, 23.08.2024, die korrigierte öffentliche Bekanntmachung.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 14.08.2024 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Sonnschied eingereicht worden ist. Die für den 29. September 2024 vorgesehene Wahl findet daher nicht statt.
Gemäß § 53 Abs. 2 GemO soll die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl durch den Gemeinderat erfolgen.