Die Ordnungsbehörde der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen macht auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufmerksam.
Alle Straßen sind nach Bedarf, mindestens jedoch alle 14 Tage an den geraden Wochenenden oder an dem Tag vor einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag bis spätestens 18:00 Uhr zu reinigen. Sollten neben der regelmäßigen 14-tägigen Reinigung außergewöhnliche Verschmutzungen auftreten, so sind diese sofort und ohne Aufforderung zu beseitigen.
Die o.g. Pflichten sind vom Eigentümer und Besitzer bebauter und unbebauter Grundstücke zu erfüllen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden kann.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Verkehrsraum ragende Äste, Hecken, Sträucher etc. soweit zurückzuschneiden sind, dass Passanten bzw. sonstige Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind Straßenlaternen und Verkehrsschilder freizuschneiden.